IMPRESSUM

INTERWOOD Trading&Consulting, UAB

 

Krevos Str.10-42,

LT-44237 Kaunas (Lithuania)

 

Geschäftsführer:

Liucija Siurniene

Mobil: +37067242243

Email: liucija@interwood.lt

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UNSERE DATENSCHUTZRICHTLINIEN:

Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Grundsatz:

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im unbedingt notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.

Personenbezogene Daten und sonstige Daten:

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person; sonstige Daten im Sinne dieser Erklärung sind alle Informationen, die seitens INTERWOOD Trading&Consulting GmbH bei Nutzung des Angebots anfallen, ohne personenbezogene Daten zu sein. Im Zweifelsfall betrachtet INTERWOOD Trading&Consulting GmbH Informationen als personenbezogene Daten; dies gilt insbesondere für E-Mail Adressen.

Datenerhebung auf dieser Internetseite:

Die INTERWOOD Trading&Consulting GmbH verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben. INTERWOOD Trading&Consulting GmbH erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Diese Daten werden INTERWOOD Trading&Consulting GmbH größtenteils in Form der üblicherweise von Webservern gespeicherten Verbindungsinformationen erhoben. Dies umfasst unter anderem das Zugriffsdatum, die abgerufenen Seite oder Datei, die eingesetzte Browsersoftware und die IP-Adresse des Nutzers. Die sonstigen Daten werden nicht für einen Rückschluss auf die Person des Nutzers verwendet. Darüber hinaus erfolgt eine Weiterverarbeitung und Auswertung der sonstigen Daten auch nur in anonymisierter Form zum Beispiel für statistische Zwecke, zur Fehlerbehebung oder zur Ermittlung von Einbruchsversuchen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1    Angebot, Vertragsschluss und Vertragsinhalt

1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und Angebote. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht.

1.2 Änderungen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen werden im Rahmen bestehender Verträge dem Besteller schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem die Änderungsmitteilung dem Besteller zugegangen ist.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung. Für Umfang der Lieferung oder Leistung ist nur unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.

2    Preise / Zahlungsbedingungen / Zurückbehaltung

2.1 Alle Preise verstehen sich netto in EURO ab Werk ausschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer in Ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für Nachbestellungen.

2.2 Sollten bei Verträgen, die Lieferung/Leistung erst für einen Zeitraum vorsehen, der über 4 Monate nach Vertragsschluss liegt, während des Zeitraums vom Abschluss bis zu ihrer Ausführung Kostenerhöhungen entstehen, so sind wir berechtigt, einen entsprechend angeglichenen Preis zu verlangen.

2.3 Wird die Bezahlung in fremder Währung vereinbart, gehen Wechselkursänderungen zu Lasten des Bestellers.

2.4 Sämtliche fälligen Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten.

2.5 Wechsel werden nur nach Einzelvereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Die Übernahme von Wechseln bedarf der vorherigen Vereinbarung im Einzelfall unter der Bedingung der Diskontierbarkeit mit einer Laufzeit von maximal 90 Tagen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

2.6 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

2.7 Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Er kann unter diesen Voraussetzungen die Zahlung der Vergütung bei Mängeln einer Lieferung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung entspricht. Im kaufmännischen Verkehr sind Zurückbehaltungsrechte in jedem Falle ausgeschlossen.

3    Fristen / Termine

3.1 Lieferfristen und -Termine sind nur verbindlich, wenn wir sie als solche schriftlich bestätigt haben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Fristen die Versandbereitschaft melden.

3.2 Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallt.

      Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von § .... zu verlangen. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Der Ansprach auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.

3.3  Verzögert sich die Leistung durch Eintritt für uns unabwendbarer Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Rohstoffmangel, Arbeitskampf, Ausfall von Zulieferungen), so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird aus gleichem Grunde die Lieferung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Wir werden in diesem Fall den Besteller unverzüglich von der Unmöglichkeit informieren und schon erhaltene Gegenleistungen erstatten.

3.4  Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

4    Annahme und Abnahme

4.1  Der Auftraggeber hat die Lieferung/Leistung in jedem Fall unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- oder abzunehmen

4.2  Nimmt der Auftraggeber die Lieferung/Leistung nicht an/ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und zwar nach unserer Wahl Ersatz des entstandenen Schadens oder -ohne Nachweis eines Schadens- 10 v. H. des vereinbarten Preises. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Abnehmer vorbehalten.

5    Erfüllungsort und Gefahrübergang

5.1  Erfüllungsort für Lieferungen ist das in unserer Auftragsbestätigung bezeichnete Werk.

5.2  Die Gefahr geht in allen Fällen mit der An bzw. Abnahme bei Lieferung, spätestens jedoch mit Verlassen unserer Sendung auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen und auch dann, wenn wir noch andere Leistungen übernommen haben.,

5.3  Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf ihn über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.

6     Eigentumsvorbehalt

6.1  Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Grunde, beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.

6.2  Der Besteller ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung gelten als an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.

6.3   Der Besteller darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten und unter Vereinbarung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. Zu anderen Verfugungen ist er nicht berechtigt.

        Die Verwertungsbefugnis des Bestellers erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit uns geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall in diesem Sinne gelten Zahlungseinstellung, Überschuldung, Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.

6.4   Die Verarbeitung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen (§ 950 BGB). Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Eigentum entsprechend                 § 947 f. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Besteller unsere Sache mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Besteller uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Bestellers, der die Sache für uns verwahrt.

6.6   Der Besteller tritt uns die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte entsprechend unserem Eigentumsanteil ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Erfolgt die Veräußerung nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, tritt der Besteller uns bereits jetzt den unserem Eigentumsanteil an der veräußerten Sache entsprechenden Teil der aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderung ab, wenn durch die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum entstanden ist.

6.6  Der Besteller tritt uns bereits jetzt Entschädigungsforderungen gegen Kreditversicherer ab, wenn und soweit Versicherungsschutz für die an uns abgetretene oder nach den vorstehenden Bestimmungen abzutretende Forderung besteht.

6.7  Von allen Pfändungen und sonstigen Inanspruchnahmen unserer Ware durch Dritte hat uns der Besteller sofort in Kenntnis zu setzen.

7   Haftung für Mängel der Lieferung

7.1  Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Auftragnehmers
nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit
Lieferung Infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes einen
Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem
Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu melden.

       Sachmängelansprüche - gleich aus welchen Rechtsgründen - verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, wenn es sich um Mängel eines Bauwerkes oder um Sachen für ein Bauwerk handelt und diese den Sachmangel verursacht haben. Abweichend von Satz 1 gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

7.2  Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen.

7.3  Es wird keine Gewähr übernommen für Schaden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,

- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte

- bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes und

- bei übermäßiger Beanspruchung

 

7.4   Zur Vornahme aller dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Verständigung mit dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist der Auftragnehmer von der Mängelhaltung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.

7.5   Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer, vorausgesetzt dass die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten für den Aus-und Einbau. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.

7.6   Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.

7.7   Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die Bestimmungen dieser Ziffer 7. entsprechend, wobei Ansprüche des Auftraggebers nur dann bestehen, wenn dieser den Auftragnehmer über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, dem Auftragnehmer alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Auftraggeber den Liefergegenstand verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen ist.

 

8   Schadensersatz

8.1  Auf Schadenersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur:

-   wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben

-   wenn wir Garantien gegeben haben für die Erfüllung dieser Garantien im vereinbarten Umfang; Garantien bedürfen der Schriftform und müssen als solches ausdrücklich bezeichnet sein

-   im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit

-   in den Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung

    (z.B. Produkthaftungsgesetz, Umwelthaftpflichtgesetz u.a.)

8.2  In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, soweit kein Fall des Abs. (8.) 1. vorliegt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Schadenersatzhaftung der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.

Die Haftung für jegliche darüber hinausgehende Folgeschäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

8.3  Ist Gegenstand des Kaufvertrages eine nur der Gattung nach bestimmte Sache, so bestimmt sich auch in diesem Fall unsere Haftung ausschließlich nach den vorstehenden Regeln. Eine von einem Verschulden unabhängige Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

9   Sonstige Rechte und Pflichten

       Der Besteller ist im Falle einer von uns zu vertretenden Verletzung von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne des §241 Abs. 2 BGB, die nicht in unmittelbarem Bezug zur Lieferung der Ware stehen, erst dann zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur Ausübung seines Rücktrittsrechts berechtigt, wenn wir zuvor schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist wegen der Pflichtverletzung abgemahnt wurden.

       Einer Abmahnung bedarf es nicht, soweit wir oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, oder bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

10 Schlussbestimmungen

10.1  Soweit diese Bedingungen keine ausdrückliche Regelung enthalten, gilt das Gesetz. Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt deutsches Recht.

       Bei unterschiedlicher Sprache von Vertragsurkunden ist der deutsche Text maßgeblich.

10.2  Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks - ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Amtsgericht Korbach bzw. Landgericht Kassel.

10.3  Diese Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte mit Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), oder mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

10.4  Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.